Handelsvertreterrecht

Handelsvertreter und ihre Auftraggeber sind zumeist wirtschaftlich aufeinander angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass die Zusammenarbeit rechtlich klar geregelt ist und, dass im Streitfall Rechtsfragen verlässlich und pragmatisch geklärt werden.

Die Rechtsverhältnisse der Handelsvertreter sind im Handelsgesetzbuch geregelt, viele der Vorschriften sind rechtlich zwingend, können also auch vertraglich nicht abgeändert werden. Gleichwohl gibt es in der Praxis immer wieder Verträge, die dem zuwiderlaufen.

Aber auch abgesehen davon, können im Laufe einer solchen Zusammenarbeit Meinungsverschiedenheiten auftreten. Häufig geht es dabei um Fragen der Provisionsabrechnung, wirtschaftlich außerordentlich bedeutsam für beide Seiten ist aber zumeist auch der Ausgleichsanspruch im Zusammenhang mit der Beendigung eines Handelsvertretervertrages.

Deshalb ist es für beide Seiten bedeutsam, hier kompetente rechtliche Beratung und Begleitung bei der Lösung von Streitfragen zu finden.

Gerne stellt Axel Schmid seine beruflichen Fertigkeiten in Ihren Dienst, ganz gleich ob es um die Entwicklung eines individuellen Vertrages geht, die Klärung provisionsrechtlicher Fragen, die Berechnung und Durchsetzung eines Ausgleichsanspruchs bzw. die Abwehr überzogener Forderungen. Selbstverständlich steht er auch für andere Rechtsfragen im Bereich des Handelsvertreterrechtes zu ihrer Verfügung.

Ihre Anwaltskanzlei Spiegel & Schmid, Ulm.
Rechtsanwaltskanzlei am Münsterplatz.