Sozialversicherungsrecht

Axel Schmid bietet auch Beratung und Vertretung in allen mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehenden sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen an, dies sind insbesondere:

  • Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit
  • Erwerbsminderung 
  • Arbeitsunfall
  • Arbeitslosengeld
  • Insolvenzgeld
  • Anerkennung und Gleichstellung von Schwerbehinderten

Die meisten Rechtsschutzversicherer (es gibt aber Ausnahmen) übernehmen die Kosten in solchen Angelegenheiten erst ab dem Klageverfahren beim Sozialgericht, für das vorherige Verwaltungsverfahren gilt dies nicht. Ab der Einreichung der Klage beim Sozialgericht greift dann aber i.d.R der Rechtsschutz, sodass Sie dann keine Kosten mehr zu tragen haben. Näheres können wir gerne persönlich erörtern.

Übrigens: Wenn Ihr Einkommen bestimmte Grenzen unterschreitet, kann Beratungshilfe (bevor es zum Prozess kommt) oder Prozesskostenhilfe (für das gerichtliche Verfahren) beantragt werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, übernimmt dann die Staatskasse die Verfahrenskosten.

Sofern Sie glauben Beratungshilfe in Anspruch nehmen zu können (insbesondere beim Bezug von Leistungen nach SGB II - im Volksmund "Hartz 4") empfehle ich, dies vorab bei der Rechtsantragsstelle beim Amtsgericht Ihres Wohnortes zu klären und sich nach Möglichkeit gleich einen Beratungshilfeschein ausstellen zu lassen.

Ihre Anwaltskanzlei Spiegel & Schmid, Ulm.
Rechtsanwaltskanzlei am Münsterplatz.